So bekommt ihr eine Genehmigung für euer Gehsteig- oder Straßenfest

Der Weg zu eurem Straßenfest – wichtige Adressen und Ablauf

Nicht eingeladene Gäste sind oft die besten! Zumindest bei einem Fest im öffentlichen Raum. Schnell werden aus Passanten Bekannte und vielleicht sogar Freunde. Und eine Nachbarschaft aus Fremden wird zu einer Nachbarschaft mit lauter bekannten Gesichtern. 

Damit alles mit rechtlichen Dingen zugeht, ist es erforderlich, eine Bewilligung zu holen.

Wann braucht man eine Genehmigung?

Wenn eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund stattfindet. Oft sind mehrere Bewilligungen von unterschiedlichen Dienststellen erforderlich. Zu Details kann das Eventcenter (Kontakt s. unten) Auskunft geben. 

Was zu tun ist

  1. Informieren: Das Eventcenter der Stadt Wien kann alle eure Fragen zu eurem Vorhaben beantworten. Auch, ob ihr noch weitere Bewilligungen wie z.B. eine Eignungsfeststellung benötigt oder ob die Veranstaltung anmelde- und bewilligungspflichtig ist.
    Kontakt: +43 1 4000-36336 (Mo. bis Mi., Fr. von 8 bis 12 Uhr, Do. von 8 bis 17 Uhr) oder event@ma36.wien.gv.at
  2. Rechtzeitig abklären: Für Bewilligungen von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist die MA 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten) zuständig. Reicht euren Antrag mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Termin schriftlich ein. 
    Kontakt: +43 1 95559, post@ma46.wien.gv.at, Kundencenter: 1120 Wien, Ignazgasse 4 (1. Stock), Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. von 8 bis 15 Uhr 
  3. Abwarten: In einem Ermittlungsverfahren wird bestimmt, ob und wie ihr die Bewilligung erhaltet.
  4. Dann kann hoffentlich gefeiert werden! 
 

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Foto: Rudolf Fink 

Checkliste für den schriftlichen Antrag bei der MA 46

  • Name, Adresse, Telefonnummer eurer Ansprechperson 
  • Adresse, wo ihr feiern möchtet 
  • Datum und Zeit eurer Feier
  • Info: Was wird aufgebaut? (Bierbänke & Tische, Zelte oder Pavillons etc.)
  • Falls es etwas größer wird, auch eine Planskizze anfügen

Kosten

Es fallen Gebühren an für die verschiedenen notwendigen Dokumente sowie eine Gebrauchsabgabe für die Nutzung öffentlicher Flächen. Je nach Fall können noch weitere Gebühren anfallen. Fragt am besten im Vorfeld, womit ihr zu rechnen habt.

erstellt in Service am 09. Februar 2021 um 11:49

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